Unsere Meinung: ZUR IMMOBILIENAFFÄRE DER ORTSBÜRGERMEISTERIN IN GUNTERSBLUM

Liebe Guntersblumerinnen und Guntersblumer! 

In Zusammenhang mit der Grundstücksaffäre unserer Bürgermeisterin hat die CDU-Fraktion eine Stellungnahme auf ihrer Homepage veröffentlicht und per Flyer an alle Haushalte verteilt.  Darin werden die Fraktionen im Guntersblumer Gemeinderat völlig unangemessen angegriffen.

Wir, als SPD-Fraktion und SPD Vorstand nehmen das hiermit zum Anlass, Sie mit diesem Schreiben über unsere Position zu informieren:

Um was geht`s?  –

Hier in Kurzform:

Zunächst hat die Bürgermeisterin das Anwesen eines Verstorbenen unter Denkmalschutz stellen lassen. Dem Gemeinderat wurde die Motivation für diesen Antrag, nämlich eigene bzw. familiäre Kaufabsicht, vorenthalten.

Anschließend kam es zum Kauf der Immobilie durch den Ehemann.

Bei diesem Kauf wurde auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde durch Unterschrift der Beigeordneten verzichtet – der Gemeinderat wurde übergangen.

Soweit die Kurzform!

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Sollten Sie Interesse an den weiteren Details zu dieser Angelegenheit haben, können Sie uns dazu auch gerne persönlich ansprechen! Gelegenheiten dazu gibt es in den nächsten Wochen zahlreich – s. auch weitere SPD-Wahlinfos!

Wie ging es weiter? Auf Nachfrage einer ebenfalls im Rat vertretenen Fraktion (FWG) wurde seitens der Kommunalaufsicht festgestellt, dass dieses Verfahren unzulässig ist und hat das Fehlverhalten der Bürgermeisterin gerügt.

Ebenfalls auf Antrag der FWG-Fraktion wurde Akteneinsicht beantragt, die aber letztlich auch keinen Aufschluss darüber ergab, auf welchem Weg und wann der Ehemann der Bürgermeisterin vom Verkauf der Immobilie erfahren hat.

Die SPD-Fraktion hatte sich den Anträgen angeschlossen und diese unterstützt!

Unsere Meinung dazu:

Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen ist unabdingbare Voraussetzung für eine dem Gemeinwohl verpflichtende Amtsführung. Die Information und Beteiligung des Gemeinderates ist hierfür Grundvoraussetzung. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass politische Mandatsträger auch mal Fehler machen.  Bei Immobiliengeschäften mit privatem Interesse ist dabei eine ganz besondere Sensibilität notwendig! Diese Sensibilität hat die Bürgermeisterin hier vermissen lassen! Der „Fehler im eigenen Interesse“ kann politisch nicht als fahrlässig bewertet werden, hier kann von Vorsatz, mindestens aber von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden! („Es wird schon gut gehen und keiner merkt`s!“)

Politische Mandatsträger dürfen auch mal Fehler machen, das ist menschlich und passiert.

Aber wenn dies bei dem Immobiliengeschäft des eigenen Ehepartners geschieht, hat das eine andere Dimension! Wer ein solches Verhalten gutheißt stellt sich selbst in Frage!

In einer Demokratie darf gestritten werden!

Gleichfalls ist es Aufgabe des Gemeinderates, ganz besonders der Opposition, wachsam, – im Interesse des Gemeinwohls – das Handeln der politisch Verantwortlichen zu begleiten. Ein solches Verhalten – wie bei dieser Immobilienabgelegenheit – kann der Gemeinderat nicht hinnehmen. Das ist unser Demokratieverständnis, weshalb wir den Antrag der FWG auch eindeutig unterstützt haben.

Das hat auch überhaupt nichts mit „Wahlkampfgebaren“ zu tun; es war demokratische Pflicht der Ratsmitglieder dieses aufzuklären! Eine zeitliche Verzögerung der Aufarbeitung fand nicht statt.

FWG-Antrag auf Akteneinsicht vom 18.02.2019

  • Gemeinderatssitzung am 21.02.2019 (Benennung der Kommissionsmitglieder)
  • Akteneinsicht am 06.03.2019
  • Gemeinderatssitzung am 04.04.2019 (Bericht der Kommission)

Auch aus dieser Sicht ist die Stellungnahme der CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar. Die Verpflichtung zur Wahrung von Recht und Gesetz obliegt jedem Ratsmitglied, egal welcher Partei oder Fraktion er angehört, was im Übrigen auch für den die CDU-Stellungnahme mitzeichnenden Beigeordneten gilt. Die CDU-Ratsmitglieder offenbaren hier ein sehr fragwürdiges Demokratie- und Rechtsverständnis.

So werten wir auch die Aussage in diesem Flugblatt, es sei „kein Schaden“ entstanden. Dabei bleibt zunächst abzuwarten, wenn es um die wahrscheinlich demnächst anstehende Frage der KITA-Erweiterung geht, ob diese These noch Bestand hat. Eine Kita-Verlagerung in die mittelbare Nachbarschaft der heutigen Schullandschaft ist jedenfalls nicht mehr möglich.

Ungeachtet dieser hypothetischen Frage steht aber für uns etwas viel Wichtigeres im Vordergrund:

Es geht um Vertrauen und Glaubwürdigkeit!

Vertrauen, um objektives und dem Gemeinwohl verpflichtendes Handeln! Dieses ist zutiefst erschüttert! Der Schaden, der dadurch entstanden ist, ist zwar materiell nicht messbar – ist aber nach unserem Empfinden enorm.

Die vertretene Auffassung (CDU), unsere Bürgermeisterin handele „stets zum Wohl der Gemeinde Guntersblum“ ist durch diese Affäre eindeutig widerlegt.

Wir, SPD-Fraktion und SPD-Vorstand, lehnen ein solches Verhalten ganz entschieden ab. Nach wie vor sind wir an einer sachorientierten Politik zum Wohle unserer Heimatgemeinde Guntersblum interessiert.  Es ist an der Zeit, dass die CDU selbst ihre Spitzenpolitikerin kritisch hinterfragt!

Liebe Guntersblumerinnen und Guntersblumer,

dieses Schreiben sollte ihrer Information dienen – es ist immer gut, mehrere Meinungen zu hören – bitte machen Sie sich ihr eigenes Meinungsbild.

Wir werden uns jetzt wieder anderen Sachthemen zuwenden, und Ihnen in den nächsten Tagen mit unseren Ideen für die Zukunft unserer lebenswerten Heimatgemeinde weitere Informationen zukommen lassen!

Miteinander – Füreinander!

Ihre SPD Guntersblum