Liebe Guntersblumerinnen und Guntersblumer!
In Zusammenhang mit der Grundstücksaffäre unserer
Bürgermeisterin hat die CDU-Fraktion eine Stellungnahme auf ihrer
Homepage veröffentlicht und per Flyer an alle Haushalte verteilt. Darin
werden die Fraktionen im Guntersblumer Gemeinderat völlig unangemessen
angegriffen.
Wir, als SPD-Fraktion und SPD Vorstand
nehmen das hiermit zum Anlass, Sie mit diesem Schreiben über unsere
Position zu informieren:
Um was geht`s? –
Hier in Kurzform:
Zunächst hat die Bürgermeisterin das Anwesen eines
Verstorbenen unter Denkmalschutz stellen lassen. Dem Gemeinderat wurde
die Motivation für diesen Antrag, nämlich eigene bzw. familiäre
Kaufabsicht, vorenthalten.
Anschließend kam es zum Kauf der Immobilie durch den Ehemann.
Bei diesem Kauf wurde auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde
durch Unterschrift der Beigeordneten verzichtet – der Gemeinderat wurde
übergangen.
Soweit die Kurzform!
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Sollten Sie Interesse an den weiteren Details zu dieser
Angelegenheit haben, können Sie uns dazu auch gerne persönlich
ansprechen! Gelegenheiten dazu gibt es in den nächsten Wochen zahlreich –
s. auch weitere SPD-Wahlinfos!
Wie ging es weiter? Auf
Nachfrage einer ebenfalls im Rat vertretenen Fraktion (FWG) wurde
seitens der Kommunalaufsicht festgestellt, dass dieses Verfahren
unzulässig ist und hat das Fehlverhalten der Bürgermeisterin gerügt.
Ebenfalls auf Antrag der FWG-Fraktion wurde
Akteneinsicht beantragt, die aber letztlich auch keinen Aufschluss
darüber ergab, auf welchem Weg und wann der Ehemann der Bürgermeisterin
vom Verkauf der Immobilie erfahren hat.
Die SPD-Fraktion hatte sich den Anträgen angeschlossen und diese unterstützt!
Unsere Meinung dazu:
Transparenz in politischen
Entscheidungsprozessen ist unabdingbare Voraussetzung für eine dem
Gemeinwohl verpflichtende Amtsführung. Die Information und Beteiligung
des Gemeinderates ist hierfür Grundvoraussetzung. Dabei kann es durchaus
vorkommen, dass politische Mandatsträger auch mal Fehler machen. Bei
Immobiliengeschäften mit privatem Interesse ist dabei eine ganz
besondere Sensibilität notwendig! Diese Sensibilität hat die
Bürgermeisterin hier vermissen lassen! Der „Fehler im eigenen Interesse“
kann politisch nicht als fahrlässig bewertet werden, hier kann von
Vorsatz, mindestens aber von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden!
(„Es wird schon gut gehen und keiner merkt`s!“)
Politische Mandatsträger dürfen auch mal Fehler machen, das ist menschlich und passiert.
Aber wenn dies bei dem
Immobiliengeschäft des eigenen Ehepartners geschieht, hat das eine
andere Dimension! Wer ein solches Verhalten gutheißt stellt sich selbst
in Frage!
In einer Demokratie darf gestritten werden!
Gleichfalls ist es Aufgabe des Gemeinderates, ganz besonders
der Opposition, wachsam, – im Interesse des Gemeinwohls – das Handeln
der politisch Verantwortlichen zu begleiten. Ein solches Verhalten – wie
bei dieser Immobilienabgelegenheit – kann der Gemeinderat nicht
hinnehmen. Das ist unser Demokratieverständnis, weshalb wir den Antrag
der FWG auch eindeutig unterstützt haben.
Das hat auch überhaupt nichts mit
„Wahlkampfgebaren“ zu tun; es war demokratische Pflicht der
Ratsmitglieder dieses aufzuklären! Eine zeitliche Verzögerung der
Aufarbeitung fand nicht statt.
FWG-Antrag auf Akteneinsicht vom 18.02.2019
- Gemeinderatssitzung am 21.02.2019 (Benennung der Kommissionsmitglieder)
- Akteneinsicht am 06.03.2019
- Gemeinderatssitzung am 04.04.2019 (Bericht der Kommission)
Auch aus dieser Sicht ist die Stellungnahme
der CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar. Die Verpflichtung zur Wahrung
von Recht und Gesetz obliegt jedem Ratsmitglied, egal welcher
Partei oder Fraktion er angehört, was im Übrigen auch für den die
CDU-Stellungnahme mitzeichnenden Beigeordneten gilt. Die
CDU-Ratsmitglieder offenbaren hier ein sehr fragwürdiges Demokratie- und
Rechtsverständnis.
So werten wir auch die Aussage in diesem
Flugblatt, es sei „kein Schaden“ entstanden. Dabei bleibt zunächst
abzuwarten, wenn es um die wahrscheinlich demnächst anstehende Frage der
KITA-Erweiterung geht, ob diese These noch Bestand hat. Eine
Kita-Verlagerung in die mittelbare Nachbarschaft der heutigen
Schullandschaft ist jedenfalls nicht mehr möglich.
Ungeachtet dieser hypothetischen Frage steht aber für uns etwas viel Wichtigeres im Vordergrund:
Es geht um Vertrauen und Glaubwürdigkeit!
Vertrauen, um objektives und dem Gemeinwohl verpflichtendes
Handeln! Dieses ist zutiefst erschüttert! Der Schaden, der dadurch
entstanden ist, ist zwar materiell nicht messbar – ist aber nach unserem
Empfinden enorm.
Die vertretene Auffassung (CDU), unsere
Bürgermeisterin handele „stets zum Wohl der Gemeinde Guntersblum“ ist
durch diese Affäre eindeutig widerlegt.
Wir, SPD-Fraktion und SPD-Vorstand, lehnen
ein solches Verhalten ganz entschieden ab. Nach wie vor sind wir an
einer sachorientierten Politik zum Wohle unserer Heimatgemeinde
Guntersblum interessiert. Es ist an der Zeit, dass die CDU selbst ihre
Spitzenpolitikerin kritisch hinterfragt!
Liebe Guntersblumerinnen und Guntersblumer,
dieses Schreiben sollte ihrer Information dienen – es ist
immer gut, mehrere Meinungen zu hören – bitte machen Sie sich ihr
eigenes Meinungsbild.
Wir werden uns jetzt wieder anderen
Sachthemen zuwenden, und Ihnen in den nächsten Tagen mit unseren Ideen
für die Zukunft unserer lebenswerten Heimatgemeinde weitere
Informationen zukommen lassen!
Miteinander – Füreinander!
Ihre SPD Guntersblum